GÜNSTIGE KONDITIONEN UND FLEXIBLE LAUFZEITEN
Sie müssen Ihren Wunsch nach einem plastisch-ästhetischem Eingriff nicht mehr in die ferne Zukunft schieben oder unerfüllt lassen. In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner “medipay” sind wir Ihnen gerne behilflich, unsere qualifizierte Arbeit in Anspruch zu nehmen. Während des Beratungsgesprächs können wir direkt gemeinsam eine erste Anfrage zur Bewilligung Ihres Finanzierungsbedarfs bei unserem Kooperationspartner “medipay” einreichen.
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Behandlungskosten bequem und zinsgünstig in monatlichen Raten zu begleichen – mit der medipay Patiententeilzahlung! Bei einer Laufzeit von 12 Monaten beträgt der eff. Zins nur 2,9 % oder 6,9 % bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Wenn Sie die Kosten in 6 Monaten begleichen, ist die Finanzierung für Sie sogar zins- und gebührenfrei!
WAS IST MEDIPAY?
Eine zinsgünstige und bequeme Ratenzahlungsmöglichkeit für die Selbstkostenanteile oder Privatrechnungen bei außervertraglichen, komfortmedizinischen Leistungen – sowohl für gesetzlich als auch für privat versicherte Patienten.
WAS IST BESONDERS AN MEDIPAY?
Günstig. Unkompliziert. Schnell. Individuell. Diskret.
WIE FUNKTIONIERT MEDIPAY?
Ganz einfach! Sie erhalten von uns einen medipay-Vorantrag. Bei Interesse senden Sie diesen bitte ausgefüllt und unterzeichnet direkt an medipay. medipay tritt dann mit Ihnen in Kontakt und übernimmt die gesamte Abwicklung und Korrespondenz. Mit der Kreditgenehmigung erhalten Sie das medipay-Bestätigungformular. Liegt dieses Formular nach Eintritt der Zahlungspflicht von Ihnen und Ihrem Behandler ausgefüllt und unterzeichnet wieder bei medipay vor, wird der genehmigte Betrag zur Auszahlung freigegeben.
WER KANN MEDIPAY NUTZEN?
Grundsätzlich steht die medipay-Teilzahlung allen Personen offen, die ihren Erstwohnsitz im Inland haben, berufstätig oder Rentner sind und ein frei verfügbares Einkommen haben. Ist dies nicht der Fall, z. B. bei Schülern/Studenten/Auszubildenden oder auch bei Nichtberufstätigen, so ist ein alternativer Darlehensnehmer erforderlich, z. B. ein berufstätiger Elternteil, Lebensgefährte oder Ehepartner.