Diese können einseitig als auch beiderseits vorhanden sein und sind schon im Vorschulalter korrigierbar. Aber auch zu große, zu fleischige oder durch Verletzung deformierte Ohren können das Selbstwertgefühl des Betroffenen trüben. Auch ein Verlust des gesamten Ohres kann durch aufwendige rekonstruktive Maßnahmen wieder hergestellt werden. Dieser Eingriff fehlt jedoch in die Reihe der medizinisch indizierten Eingriffe und somit als Kassenleistung verstanden. Obwohl sie von Dr. Matejic als rekonstruktive Maßnahme durchgeführt wird, wird sie hier nicht dargestellt.
Bei einer Ohrmuschelkorrektur, um Ohren anzulegen, entfernen wir überschüssiges Gewebe hinter der Ohrmuschel und lösen die Haut an der Vorderseite der Anthelixfalte ab, bevor der Knorpel mit einer hochspeziellen Ohrpfeile reduziert bzw. mit einem geeigneten Skalpel geschwächt und anschließend angelegt wird. Das spezielle Mustarde- Nahtverfahren trägt zu einem ästhetisch befriedigenden Gesamtergebnis bei. Der Eingriff wird, entweder unter Lokalanästhesie oder unter Vollnarkose durchgeführt und nimmt bis zu 1,5 Stunden in Anspruch. Anschließend trägt man einen Stirnreif für 10 – 14 Tage.
Eine Ohr – Korrektur, gilt heute als Routineeingriff und wird normalerweise bei Erwachsenen ambulant unter lokaler Betäubung durchgeführt.