Diese können einseitig als auch beiderseits vorhanden sein und sind schon im Vorschulalter korrigierbar. Aber auch zu große, zu fleischige oder durch Verletzungen deformierte Ohren können das Selbstwertgefühl der Betroffenen trüben. Ebenso kann ein Verlust des gesamten Ohrs durch aufwendige rekonstruktive Maßnahmen wiederhergestellt werden. Bei der Rekonstruktion des Ohrs handelt es sich um einen medizinisch indizierten Eingriff (Kassenleistung), der von Dr. Matejic ebenso wie das Ohrenanlegen in der Praxis angeboten wird. In diesem Behandlungstext wird jedoch nicht näher auf dieses Verfahren eingegangen.
Bei einer Ohrmuschelkorrektur entfernt Dr. Matejic überschüssiges Gewebe hinter der Ohrmuschel und löst die Haut an der Vorderseite der Anthelixfalte ab. Anschließend reduziert er den Knorpel mit einer hochspeziellen Ohrpfeile beziehungsweise mit einem geeigneten Skalpell, um das Ohr anzulegen. Das spezielle Mustardé-Nahtverfahren trägt zu einem ästhetisch befriedigenden Gesamtergebnis bei. Der Eingriff wird entweder unter Lokalanästhesie oder unter Vollnarkose durchgeführt und nimmt bis zu anderthalb Stunden in Anspruch. Nach der Behandlung ist für etwa zehn 14 Tage ein schützender Stirnreif zu tragen.
Eine Ohrkorrektur gilt heute als Routineeingriff und wird normalerweise bei Erwachsenen ambulant unter lokaler Betäubung durchgeführt. Insbesondere bei Patienten im Kindesalter kann sich eine Behandlung unter Vollnarkose und mit einer Übernachtung in der Klinik anbieten.